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Gasheizung und Gebäudegesetz: die Grundzüge

Das frühere Gebäudeenergiegesetz trägt inzwischen den Titel Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Es regelt, was beim Austausch einer Heizung zu beachten ist und welche Pflichten für den Betrieb gelten. Für Gasheizungen sind vor allem die Regeln zum Heizungstausch, zum Brennstoffanteil und zu Wartung und Prüfung relevant.

Vom Gebäudeenergiegesetz zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Viele kennen das Gesetz noch unter dem Namen Gebäudeenergiegesetz, abgekürzt GEG. In der aktuellen Fassung, wie sie auf dem Rechtsportal gesetze-im-internet.de veröffentlicht ist, heißt es Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden, kurz Gebäudemodernisierungsgesetz oder GModG.

Mit der Neufassung wurden Regeln zur Heizungsmodernisierung neu geordnet. Einige Paragrafen, die in der öffentlichen Diskussion eine große Rolle spielten, sind in der aktuellen Fassung als weggefallen gekennzeichnet. Wer sich auf ältere Artikel, Broschüren oder Beratungen stützt, sollte deshalb prüfen, ob die genannten Vorschriften noch gelten.

Für Gasheizungen sind heute insbesondere die Vorschriften im Abschnitt zur Modernisierung der Wärmeversorgung, also die §§ 42 bis 46, sowie die Betreiberpflichten in den §§ 58 bis 60c relevant. Daneben gelten weitere Regelwerke, etwa zur Schornsteinfegerüberprüfung.

Da sich Gebäuderecht in den vergangenen Jahren mehrfach geändert hat, lohnt es sich, vor größeren Entscheidungen den aktuellen Gesetzestext oder eine unabhängige Energieberatung heranzuziehen. Dieser Überblick ersetzt keine individuelle Beratung.

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Bestehende Gasheizungen weiter betreiben

Für eine funktionierende, bereits eingebaute Gasheizung verlangt das Gesetz keinen Austausch allein deshalb, weil sie mit Gas betrieben wird. Die Regeln zum Heizungstausch greifen, wenn eine Heizungsanlage ersetzt wird. Bis dahin stehen für dich vor allem die Betreiberpflichten im Vordergrund.

Nach § 58 GModG muss eine Anlage betriebsbereit gehalten werden, nach § 59 sachgerecht bedient. § 60 verpflichtet den Betreiber, Komponenten mit wesentlichem Einfluss auf den Wirkungsgrad regelmäßig warten und instand halten zu lassen. Dafür ist Fachkunde erforderlich.

In Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen Nutzungseinheiten kommt nach § 60b eine Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung für ältere Anlagen hinzu. Dabei werden unter anderem die Einstellungen, die Heizungspumpe, die Dämmung der Rohrleitungen und Möglichkeiten zur Absenkung der Vorlauftemperatur geprüft.

Unabhängig von gesetzlichen Pflichten ist ein effizienter Betrieb im eigenen Interesse, denn er senkt Verbrauch und Kosten. Hydraulischer Abgleich, angepasste Heizkurve und regelmäßige Wartung zahlen sich in jedem Gebäude aus.

Aktuellen Gesetzestext prüfen

Viele Informationen im Netz beziehen sich noch auf ältere Fassungen des Gebäudeenergiegesetzes. Vergleiche Paragrafen immer mit der aktuellen Fassung auf gesetze-im-internet.de oder lass dich unabhängig beraten.

Optionen beim Heizungstausch

Wird eine Heizungsanlage in einem bestehenden Gebäude ersetzt, nennt § 42 Absatz 2 GModG eine Reihe von Optionen. Dazu gehören eine Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird, eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe, eine solarthermische Anlage, eine Biomasseheizung, Hybridheizungen aus Wärmepumpe oder Solarthermie in Kombination mit einer Feuerung, eine hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, eine Stromdirektheizung, der Anschluss an ein Wärmenetz und andere innovative Lösungen.

Entscheidest du dich für eine dieser Optionen, sind die Maßgaben der §§ 43 bis 46 zu beachten. Für Gasheizungen ist § 43 maßgeblich, der Anforderungen an den Brennstoff stellt.

Welche Option für dein Gebäude technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab: vom Dämmstandard, von den vorhandenen Heizkörpern, vom Platz, von der Verfügbarkeit eines Wärmenetzes und von deinen Plänen für das Gebäude. Eine pauschale Antwort gibt es nicht.

Eine unabhängige Energieberatung kann die Optionen für dein Gebäude vergleichen und auch Fördermöglichkeiten einbeziehen.

Neue Gasheizung: Pflicht zu klimafreundlicheren Brennstoffen

Wird eine Gasheizung nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude neu eingebaut, muss der Eigentümer nach § 43 Absatz 1 GModG sicherstellen, dass ab bestimmten, im Gesetz genannten Jahren ein stufenweise steigender Mindestanteil der bereitgestellten Wärme aus Biomethan, biogenem Flüssiggas oder bestimmten Arten von Wasserstoff und daraus hergestellten Derivaten stammt. Die erste Stufe beginnt laut Gesetz im Jahr 2029.

Die Pflicht kann teilweise auch über eine solarthermische Anlage oder eine raumlufttechnische Anlage mit Wärmerückgewinnung erfüllt werden, wenn die dort genannten Voraussetzungen eingehalten sind. Beim Biomethan sind die Anforderungen nach § 22 des Gesetzes zu beachten.

Praktisch bedeutet das: Wer sich für eine neue Gasheizung entscheidet, muss langfristig einen passenden Gastarif mit entsprechendem Biomethananteil wählen oder die Pflicht auf andere zulässige Weise erfüllen. Diese laufenden Brennstoffkosten sollten in die Entscheidung einfließen.

Wie sich die Preise für Biomethan und andere klimafreundlichere Gase entwickeln, lässt sich heute nicht verlässlich sagen.

Geplante Grüngasquote

Neben den Pflichten für Gebäudeeigentümer kündigt § 42a GModG eine Grüngas- und Grünheizölquote an. Laut Gesetzestext soll die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein Gesetz vorlegen, das die Inverkehrbringer von Gas, Öl und Flüssiggas verpflichtet, die zur Wärmeversorgung von Gebäuden in Verkehr gebrachten Brennstoffe bis zum Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen.

Diese Quote richtet sich an die Unternehmen, die Brennstoffe in Verkehr bringen, nicht direkt an Verbraucher. Wie genau sie ausgestaltet wird und welche Auswirkungen sie auf Gastarife hat, steht erst fest, wenn das angekündigte Gesetz beschlossen ist.

Für dich als Gaskunde ist wichtig: Die Rahmenbedingungen für Gas als Brennstoff verändern sich. Neben dem CO2-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz können künftig weitere Regelungen den Gaspreis beeinflussen. Seriöse Aussagen über konkrete Preisentwicklungen sind derzeit nicht möglich.

Verfolge daher Mitteilungen deines Lieferanten und offizielle Informationen der zuständigen Ministerien und Behörden, statt dich auf Prognosen zu verlassen.

Was du jetzt konkret tun kannst

Funktioniert deine Gasheizung, besteht kein gesetzlicher Zwang zum sofortigen Austausch. Nutze die Zeit, um die Anlage effizient zu betreiben: regelmäßige Wartung, hydraulischer Abgleich, angepasste Heizkurve und gedämmte Rohrleitungen senken den Verbrauch unabhängig davon, welche Heizung du später wählst.

Steht ein Heizungstausch absehbar an, etwa weil die Anlage alt oder störanfällig ist, plane frühzeitig. Kurzfristige Entscheidungen im Notfall lassen wenig Raum für einen Vergleich der Optionen. Eine Energieberatung kann den Zustand des Gebäudes bewerten und Schritte für Dämmung und Heizung aufzeigen.

Wenn du eine neue Gasheizung in Betracht ziehst, berücksichtige die Pflicht zu steigenden Anteilen klimafreundlicherer Brennstoffe nach § 43 GModG und die damit verbundenen Tarifkosten. Vergleiche diese Gesamtkosten mit anderen Optionen.

Als Mieter bist du von den Pflichten des Gesetzes in der Regel nicht direkt betroffen, da sie sich an Eigentümer richten. Bei Modernisierungen solltest du dich aber über deine Rechte als Mieter informieren.

Regelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes mit Bezug zu Gasheizungen
Regelung Inhalt in Kürze Paragraf
Optionen beim Heizungstausch Gasheizung, Wärmepumpe, Hybrid, Wärmenetz und weitere § 42 GModG
Grüngasquote Angekündigtes Gesetz für Inverkehrbringer von Brennstoffen § 42a GModG
Neue Gasheizung im Bestand Stufenweise steigender Anteil klimafreundlicherer Brennstoffe § 43 GModG
Wartung und Instandhaltung Regelmäßig, durch fachkundige Personen § 60 GModG
Heizungsprüfung älterer Anlagen In Gebäuden ab sechs Einheiten § 60b GModG
Hydraulischer Abgleich Nach Einbau in Gebäuden ab sechs Einheiten § 60c GModG

Checkliste

  • Aktuelle Fassung des Gesetzes beachten
  • Bestehende Heizung regelmäßig warten lassen
  • Hydraulischen Abgleich und Heizkurve prüfen
  • Heizungstausch frühzeitig planen
  • Optionen nach § 42 GModG vergleichen lassen
  • Bei neuer Gasheizung Brennstoffpflicht nach § 43 einplanen
  • Unabhängige Energieberatung nutzen

Häufige Fragen

Muss ich meine funktionierende Gasheizung austauschen?

Allein wegen des Brennstoffs Gas verlangt das Gesetz keinen sofortigen Austausch einer funktionierenden Anlage. Die Regeln zum Heizungstausch greifen, wenn eine Anlage ersetzt wird. Für den Betrieb gelten Wartungs- und gegebenenfalls Prüfpflichten.

Darf ich noch eine neue Gasheizung einbauen?

Eine mit Gas beschickte Heizungsanlage ist nach § 42 GModG eine der Optionen beim Heizungstausch. Bei Einbau nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude gelten die Anforderungen an steigende Anteile klimafreundlicherer Brennstoffe nach § 43.

Was ist aus dem Gebäudeenergiegesetz geworden?

Das Gesetz trägt in der aktuellen Fassung den Titel Gebäudemodernisierungsgesetz. Einige frühere Vorschriften sind weggefallen, andere wurden neu gefasst. Ältere Informationen sollten daher mit dem aktuellen Text abgeglichen werden.

Betrifft mich das Gesetz als Mieter?

Die Pflichten richten sich überwiegend an Gebäudeeigentümer. Mieter können aber zum Beispiel verlangen, dass ihnen die Bestätigung eines hydraulischen Abgleichs nach § 60c vorgelegt wird.

Fazit

Das Gebäudemodernisierungsgesetz verlangt keinen pauschalen Austausch funktionierender Gasheizungen, stellt aber Anforderungen an Wartung, Prüfung und neue Anlagen. Wer eine neue Gasheizung plant, sollte die Pflicht zu klimafreundlicheren Brennstoffen in die Kostenrechnung einbeziehen.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-04

Recherche und Pflege: Redaktion Gas-Vergleichen.com.

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