Gas vergleichen in Kirchheim unter Teck
- 42.382Einwohner
- 1Postleitzahlen
- 38 von 106Rang im Land
Kirchheim unter Teck (42.382 Einwohner) liegt im Netzgebiet eines örtlichen Netzbetreibers, den Gasanbieter wählst du trotzdem frei. Für den Vergleich brauchst du nur deine Postleitzahl, in Kirchheim unter Teck etwa 73230. Nächstes Energieversorger-Büro: Terranets BW Gasregelanlage Tachenhausen, etwa 4,0 km entfernt.
Grundversorger und Netzbetreiber in Kirchheim unter Teck
Wer nie gewechselt hat, bezieht Gas meist in der Grundversorgung. Grundversorger ist der Anbieter, der im Netzgebiet die meisten Haushalte beliefert; welcher das an deiner Adresse ist, steht auf deiner Rechnung. Die Grundversorgung ist mit zwei Wochen Frist kündbar, häufig sind Sonderverträge günstiger.
Kundencenter in der Nähe
| Kundencenter | Ort | Entfernung |
|---|---|---|
| Terranets BW Gasregelanlage Tachenhausen | Oberboihingen | 4,0 km |
| Stadtwerke Esslingen am Neckar | Esslingen am Neckar | 12,2 km |
| Netze BW | Neuhausen auf den Fildern | 14,2 km |
| Kundenzentrum Stadtwerke Metzingen | Metzingen | 17,5 km |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
|---|---|
| Kreis | Landkreis Esslingen |
| Einwohner | 42.382 (Stand 2025) |
| Fläche | 40,5 km² |
| Postleitzahlen | 73230 |
| Größe im Land | Nr. 38 von 106 Städten ab 20.000 Einwohnern |
Die Kosten hängen in Kirchheim unter Teck wie überall von Verbrauch, Arbeitspreis, Grundpreis und den Netzentgelten deines Netzgebiets ab. Mit dem Gaskosten-Rechner rechnest du deine eigenen Zahlen durch. Zum Rechner.
Häufige Fragen
Welche Gasanbieter gibt es in Kirchheim unter Teck?
Ja. Seit der Liberalisierung des Energiemarkts kann jeder Haushalt seinen Lieferanten frei wählen. Welche Tarife an deiner Adresse verfügbar sind, zeigt der Vergleichsrechner nach Eingabe der Postleitzahl.
Was passiert, wenn beim Wechsel etwas schiefgeht?
Die Versorgung läuft ohne Unterbrechung weiter, weil der Netzbetreiber gleich bleibt. Fällt ein Lieferant aus, übernimmt der Grundversorger in Kirchheim unter Teck zunächst die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG.