Gastarife Ludwigshafen am Rhein: vergleichen und wechseln
- 177.355Einwohner
- 8Postleitzahlen
- 1Kundencenter vor Ort
- 2 von 22Rang im Land
Für die 177.355 Einwohner von Ludwigshafen am Rhein gilt: Der Netzbetreiber ist vorgegeben, der Gaslieferant nicht. Gib im Rechner deine Postleitzahl ein, zum Beispiel 67059, 67060, 67061 für Ludwigshafen am Rhein. In Ludwigshafen am Rhein erreichbar: PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT.
Grundversorgung in Ludwigshafen am Rhein
Ohne eigenen Vertrag läuft die Belieferung mit Gas in Ludwigshafen am Rhein über die Grundversorgung. Den zuständigen Grundversorger erkennst du auf deiner Abrechnung. Er muss jeden Haushalt beliefern, verlangt dafür aber oft mehr als Anbieter mit Sondervertrag. Kündigen kannst du die Grundversorgung mit zwei Wochen Frist.
Persönliche Beratung in der Umgebung
| Kundencenter | Ort | Entfernung |
|---|---|---|
| PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT | Ludwigshafen am Rhein | 1,0 km |
| MVV Energie AG | Mannheim | 2,8 km |
| Mako365 GmbH - Main office | Mannheim | 4,2 km |
| Mako365 GmbH & Mako Software GmbH Hauptbüro | Mannheim | 4,2 km |
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
|---|---|
| Kreis | kreisfrei |
| Einwohner | 177.355 (Stand 2025) |
| Fläche | 77,4 km² |
| Postleitzahlen | 67059, 67060, 67061, 67062, 67063, 67064, 67065, 67066 |
| Größe im Land | Nr. 2 von 22 Städten ab 20.000 Einwohnern |
Wie teuer Gas in Ludwigshafen am Rhein ist, lässt sich nicht pauschal sagen: Netzentgelte unterscheiden sich je Netzgebiet. Der Gaskosten-Rechner hilft dir, Angebote mit deinen Daten zu prüfen. Zum Rechner.
Häufige Fragen
Kann ich in Ludwigshafen am Rhein den Gasanbieter frei wählen?
In Ludwigshafen am Rhein liefern neben dem Grundversorger viele überregionale Anbieter. Welche das konkret sind, hängt vom Netzgebiet ab, der Rechner zeigt sie dir für deine Postleitzahl.
Was passiert, wenn beim Wechsel etwas schiefgeht?
Die Versorgung läuft ohne Unterbrechung weiter, weil der Netzbetreiber gleich bleibt. Fällt ein Lieferant aus, übernimmt der Grundversorger in Ludwigshafen am Rhein zunächst die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG.