Gas vergleichen in Lutherstadt Wittenberg
- 44.937Einwohner
- 1Postleitzahlen
- 4 von 24Rang im Land
Für die 44.937 Einwohner von Lutherstadt Wittenberg gilt: Der Netzbetreiber ist vorgegeben, der Gaslieferant nicht. Für den Vergleich brauchst du nur deine Postleitzahl, in Lutherstadt Wittenberg etwa 06886. Nächstes Energieversorger-Büro: Stadtwerke Coswig (Anhalt), etwa 13,6 km entfernt.
Grundversorger und Netzbetreiber in Lutherstadt Wittenberg
Wer nie gewechselt hat, bezieht Gas meist in der Grundversorgung. Grundversorger ist der Anbieter, der im Netzgebiet die meisten Haushalte beliefert; welcher das an deiner Adresse ist, steht auf deiner Rechnung. Die Grundversorgung ist mit zwei Wochen Frist kündbar, häufig sind Sonderverträge günstiger.
Kundencenter in der Nähe
| Kundencenter | Ort | Entfernung |
|---|---|---|
| Stadtwerke Coswig (Anhalt) | Coswig (Anhalt) | 13,6 km |
| SonnenEnergie Deutschland | Dessau-Roßlau | 24,4 km |
| Stadtwerke Dessau DVV | Dessau-Roßlau | 28,1 km |
| Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom Standort Köthen | Köthen (Anhalt) | 47,0 km |
| Bundesland | Sachsen-Anhalt |
|---|---|
| Kreis | Landkreis Wittenberg |
| Einwohner | 44.937 (Stand 2025) |
| Fläche | 240,4 km² |
| Postleitzahlen | 06886 |
| Größe im Land | Nr. 4 von 24 Städten ab 20.000 Einwohnern |
Die Kosten hängen in Lutherstadt Wittenberg wie überall von Verbrauch, Arbeitspreis, Grundpreis und den Netzentgelten deines Netzgebiets ab. Mit dem Gaskosten-Rechner rechnest du deine eigenen Zahlen durch. Zum Rechner.
Häufige Fragen
Welche Gasanbieter gibt es in Lutherstadt Wittenberg?
Ja. Seit der Liberalisierung des Energiemarkts kann jeder Haushalt seinen Lieferanten frei wählen. Welche Tarife an deiner Adresse verfügbar sind, zeigt der Vergleichsrechner nach Eingabe der Postleitzahl.
Wird die Versorgung beim Wechsel unterbrochen?
Die Versorgung läuft ohne Unterbrechung weiter, weil der Netzbetreiber gleich bleibt. Fällt ein Lieferant aus, übernimmt der Grundversorger in Lutherstadt Wittenberg zunächst die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG.