Gas vergleichen in Neufahrn bei Freising
- 21.066Einwohner
- 2Postleitzahlen
- 69 von 77Rang im Land
Neufahrn bei Freising (21.066 Einwohner) liegt im Netzgebiet eines örtlichen Netzbetreibers, den Gasanbieter wählst du trotzdem frei. Für den Vergleich brauchst du nur deine Postleitzahl, in Neufahrn bei Freising etwa 85369, 85376. Das nächste verzeichnete Kundencenter ist KOS Energie GmbH in rund 5,6 km.
Grundversorger und Netzbetreiber in Neufahrn bei Freising
In Neufahrn bei Freising ist der Grundversorger der Lieferant mit den meisten Haushaltskunden im Netz. Bist du dort in der Grundversorgung, kannst du mit zwei Wochen Frist kündigen und in einen Sondervertrag wechseln. Den Netzbetreiber wählst du dagegen nicht, er bleibt beim Wechsel derselbe.
Kundencenter in der Nähe
| Kundencenter | Ort | Entfernung |
|---|---|---|
| KOS Energie GmbH | Hallbergmoos | 5,6 km |
| Energieallianz Bayern GmbH & Co. KG | Hallbergmoos | 5,6 km |
| Heliokraft GmbH | Unterschleißheim | 6,8 km |
| Zeppelin Rental GmbH Unterschleißheim Kompetenz-Center Stromerzeugung und Klimatechnik | Unterschleißheim | 7,0 km |
| Bundesland | Bayern |
|---|---|
| Kreis | Landkreis Freising |
| Einwohner | 21.066 (Stand 2025) |
| Fläche | 45,5 km² |
| Postleitzahlen | 85369, 85376 |
| Größe im Land | Nr. 69 von 77 Städten ab 20.000 Einwohnern |
Die Kosten hängen in Neufahrn bei Freising wie überall von Verbrauch, Arbeitspreis, Grundpreis und den Netzentgelten deines Netzgebiets ab. Mit dem Gaskosten-Rechner rechnest du deine eigenen Zahlen durch. Zum Rechner.
Häufige Fragen
Muss ich in Neufahrn bei Freising beim Stadtwerk bleiben?
Ja. Seit der Liberalisierung des Energiemarkts kann jeder Haushalt seinen Lieferanten frei wählen. Welche Tarife an deiner Adresse verfügbar sind, zeigt der Vergleichsrechner nach Eingabe der Postleitzahl.
Wird die Versorgung beim Wechsel unterbrochen?
Die Versorgung läuft ohne Unterbrechung weiter, weil der Netzbetreiber gleich bleibt. Fällt ein Lieferant aus, übernimmt der Grundversorger in Neufahrn bei Freising zunächst die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG.