Woraus sich der Gaspreis zusammensetzt

Der Gaspreis auf deiner Rechnung ist ein Bündel aus mehreren Bestandteilen, die unterschiedlich zustande kommen. Manche bestimmt der Lieferant, andere sind reguliert oder gesetzlich festgelegt. Wer die Struktur versteht, kann Angebote besser einordnen und Preisänderungen nachvollziehen.
Arbeitspreis und Grundpreis
Für dich als Kunde zeigt sich der Gaspreis meist in zwei Größen. Der Arbeitspreis wird je Kilowattstunde berechnet und steigt mit deinem Verbrauch. Der Grundpreis ist ein fester Betrag pro Monat oder Jahr, der unabhängig vom Verbrauch anfällt. In beiden Größen stecken die einzelnen Kostenbestandteile, die der Lieferant zusammenfasst.
Wie sich die Bestandteile auf Arbeits- und Grundpreis verteilen, ist je nach Anbieter verschieden. Viele verbrauchsabhängige Kosten wie Beschaffung, Energiesteuer und CO2-Kosten fließen in den Arbeitspreis. Fixe Kosten, etwa ein Teil der Netzentgelte und der Messstellenbetrieb, werden häufig über den Grundpreis abgedeckt.
Für die Tarifwahl bedeutet das: Bei hohem Verbrauch zählt der Arbeitspreis besonders, bei geringem Verbrauch, etwa wenn du nur mit Gas kochst, wirkt sich der Grundpreis stärker aus. Vergleiche Tarife deshalb immer mit deinem tatsächlichen Jahresverbrauch.
Achte beim Vergleich darauf, ob Preise brutto oder netto angegeben sind. Für Haushaltskunden sind Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer maßgeblich, weil sie den tatsächlichen Rechnungsbetrag bestimmen.
Wenn du direkt nachrechnen willst: Der Rechner zeigt Gastarife für deine Postleitzahl und deinen Verbrauch.
Beschaffung, Vertrieb und Marge
Der Teil des Preises, den der Lieferant am stärksten beeinflussen kann, umfasst die Kosten für die Beschaffung des Gases, den Vertrieb und seine Marge. Die Beschaffungskosten hängen von den Großhandelspreisen und von der Einkaufsstrategie des Unternehmens ab. Wer langfristig eingekauft hat, reagiert anders auf Marktschwankungen als ein Lieferant, der kurzfristig beschafft.
Deshalb können sich Preise verschiedener Anbieter im selben Netzgebiet deutlich unterscheiden, obwohl Netzentgelte und Steuern für alle gleich sind. Es ist genau dieser Anteil, den du durch einen Anbieterwechsel beeinflussen kannst.
Zu den Vertriebskosten gehören Kundenservice, Abrechnung und Marketing, also auch Neukundenboni. Ein besonders hoher Bonus kann bedeuten, dass der Lieferant diese Kosten über höhere Folgepreise wieder hereinholt. Bewerte Angebote daher nicht allein nach dem ersten Vertragsjahr.
Ein Blick auf die Preishistorie eines Anbieters kann aufschlussreich sein. Wer Preisänderungen nachvollziehbar begründet und frühzeitig ankündigt, schafft Vertrauen. Häufige und schwer erklärbare Erhöhungen sind dagegen ein Anlass, Alternativen zu prüfen.
Preisblatt anfordern
Bitte deinen Lieferanten um ein Preisblatt mit Aufschlüsselung der Preisbestandteile. So erkennst du bei einer Preisänderung, welcher Teil gestiegen ist und ob ein Wechsel etwas bringt.
Netzentgelte und Messstellenbetrieb
Für den Transport des Gases durch die Leitungen zahlen Lieferanten Netzentgelte an die Netzbetreiber, die sie an dich weitergeben. Gasnetze sind natürliche Monopole, deshalb werden die Entgelte reguliert. Zuständig sind die Bundesnetzagentur und je nach Netzbetreiber die Landesregulierungsbehörden.
Die Höhe der Netzentgelte unterscheidet sich regional, weil die Kosten für Bau, Betrieb und Instandhaltung der Netze und die Zahl der angeschlossenen Kunden verschieden sind. Für alle Lieferanten im selben Netzgebiet sind sie aber gleich. Dazu kommen Entgelte für den Messstellenbetrieb, also für Einbau, Betrieb und Ablesung des Gaszählers.
Nach § 40 EnWG müssen Rechnungen den zuständigen Messstellenbetreiber und den Netzbetreiber mit ihren Codenummern ausweisen. Viele Lieferanten schlüsseln zusätzlich auf, welcher Anteil des Preises auf Netzentgelte entfällt. So kannst du nachvollziehen, ob eine Preisänderung auf regulierte Kosten oder auf die Beschaffung zurückgeht.
CO2-Preis nach dem BEHG
Seit 2021 gilt in Deutschland ein nationaler Emissionshandel für Brennstoffe. Grundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz, kurz BEHG. Unternehmen, die Brennstoffe wie Erdgas in Verkehr bringen, müssen für die damit verbundenen Emissionen Zertifikate erwerben. Diese Kosten geben Lieferanten über den Gaspreis an Verbraucher weiter.
Nach § 10 BEHG wurden die Zertifikate in einer Einführungsphase zu jährlich festgelegten Festpreisen verkauft. Ab 2026 sieht das Gesetz eine Versteigerung vor, für 2026 mit einem gesetzlich festgelegten Preiskorridor aus Mindest- und Höchstpreis. Zuständig für den Handel ist die Deutsche Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt.
Für dich bedeutet das: Der CO2-Anteil am Gaspreis hängt von der gesetzlichen Ausgestaltung und der Entwicklung des Zertifikatepreises ab. Er fällt bei jedem Anbieter an, da er am Brennstoff ansetzt. Biomethan kann hier je nach Nachweis anders behandelt werden.
Der CO2-Preis soll einen Anreiz setzen, fossile Brennstoffe sparsamer einzusetzen. Jede eingesparte Kilowattstunde Erdgas senkt deshalb auch diesen Kostenanteil unmittelbar.
Energiesteuer und Konzessionsabgabe
Auf Erdgas wird Energiesteuer nach dem Energiesteuergesetz erhoben. Der Steuersatz ist gesetzlich festgelegt und gilt je Energiemenge, unabhängig vom Lieferanten. Die Steuer zahlt der Lieferant an den Staat und kalkuliert sie in den Arbeitspreis ein.
Die Konzessionsabgabe zahlen Energieversorger an die Gemeinde dafür, dass sie öffentliche Straßen und Wege für die Verlegung und den Betrieb der Leitungen nutzen dürfen. Die Höhe richtet sich nach der Konzessionsabgabenverordnung und hängt unter anderem von der Größe der Gemeinde und davon ab, ob Gas nur zum Kochen und für Warmwasser oder auch zum Heizen genutzt wird. In der Grundversorgung und bei Sonderverträgen gelten dabei unterschiedliche Regelungen.
Beide Bestandteile kannst du durch einen Anbieterwechsel nicht beeinflussen. Sie erklären aber, warum Gaspreise regional und je nach Nutzungsart voneinander abweichen können.
Wenn du wissen möchtest, welche Konzessionsabgabe in deinem Tarif enthalten ist, frag bei deinem Lieferanten nach. Viele Anbieter weisen die Bestandteile auf Anfrage oder im Preisblatt gesondert aus.
Umsatzsteuer und die Summe der Teile
Zum Schluss wird auf alle zuvor genannten Bestandteile die Umsatzsteuer aufgeschlagen. Das bedeutet, dass auch auf Netzentgelte, Energiesteuer, CO2-Kosten und Konzessionsabgabe Umsatzsteuer anfällt. Ändert der Gesetzgeber den Umsatzsteuersatz, darf der Lieferant das weitergeben, ohne dass dadurch nach § 41 Absatz 6 EnWG ein Sonderkündigungsrecht entsteht.
Wenn du die Struktur kennst, kannst du Preisänderungen besser bewerten. Steigen etwa Netzentgelte oder der CO2-Preis, betrifft das alle Anbieter im Netzgebiet. Erhöht hingegen nur dein Lieferant, während andere stabil bleiben, liegt die Ursache oft in Beschaffung oder Vertrieb.
Kosten senkst du über zwei Hebel: den Verbrauch und die Wahl des Anbieters. Beim Verbrauch wirken sich alle verbrauchsabhängigen Bestandteile gleichzeitig aus, beim Anbieter vor allem der beeinflussbare Anteil aus Beschaffung, Vertrieb und Marge.
Ein Tarifvergleich zeigt dir schließlich, wie sich die Summe aller Bestandteile bei verschiedenen Anbietern in deinem Netzgebiet unterscheidet.
| Bestandteil | Wer bestimmt | Durch Wechsel beeinflussbar |
|---|---|---|
| Beschaffung, Vertrieb, Marge | Lieferant | Ja |
| Netzentgelte | Netzbetreiber, reguliert durch Behörden | Nein |
| Messstellenbetrieb | Messstellenbetreiber | In der Regel nein |
| CO2-Preis | Gesetzgeber, BEHG | Nein |
| Energiesteuer | Gesetzgeber, Energiesteuergesetz | Nein |
| Konzessionsabgabe | Konzessionsabgabenverordnung, Gemeinde | Nein |
| Umsatzsteuer | Gesetzgeber | Nein |
Checkliste
- Arbeitspreis und Grundpreis getrennt notieren
- Eigenen Jahresverbrauch für Vergleiche nutzen
- Preisblatt mit Aufschlüsselung anfordern
- Bei Preisänderung Ursache erfragen
- Nicht nur das erste Vertragsjahr bewerten
- Verbrauch senken, um alle verbrauchsabhängigen Bestandteile zu reduzieren
Häufige Fragen
Warum unterscheiden sich Gaspreise je nach Wohnort?
Netzentgelte und Konzessionsabgabe sind regional verschieden. Auch die Grundversorgungstarife unterscheiden sich, weil jeder Grundversorger eigene Preise bildet.
Kann ich den CO2-Preis vermeiden?
Der CO2-Preis setzt am fossilen Brennstoff an und fällt bei jedem Erdgastarif an. Senken kannst du ihn nur über einen geringeren Verbrauch. Ob und wie Biomethan-Anteile berücksichtigt werden, hängt vom Tarif und den Nachweisen ab.
Ist der Grundpreis überall gleich hoch?
Nein, der Grundpreis legt jeder Lieferant selbst fest. Er enthält häufig fixe Kosten wie Teile der Netzentgelte und den Messstellenbetrieb, aber auch eigene Kalkulationsanteile.
Wer kontrolliert die Netzentgelte?
Die Netzentgelte werden von der Bundesnetzagentur oder der zuständigen Landesregulierungsbehörde reguliert. Netzbetreiber müssen ihre Entgelte veröffentlichen.
Fazit
Der Gaspreis setzt sich aus beeinflussbaren Lieferantenkosten sowie regulierten und gesetzlichen Bestandteilen zusammen. Über den Anbieter beeinflusst du vor allem Beschaffung, Vertrieb und Marge, über deinen Verbrauch alle verbrauchsabhängigen Anteile.
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Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-04
- www.gesetze-im-internet.de
- www.gesetze-im-internet.de
- www.gesetze-im-internet.de
- www.bundesnetzagentur.de
Recherche und Pflege: Redaktion Gas-Vergleichen.com.
Redaktion
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