Gasabschlag festlegen und anpassen

Mit monatlichen Abschlägen zahlst du deinen Gasverbrauch in Raten voraus, abgerechnet wird später. Ist der Abschlag zu niedrig, droht eine hohe Nachzahlung, ist er zu hoch, finanzierst du deinem Lieferanten ein zinsloses Darlehen. Die gesetzlichen Regeln geben dir Spielraum, den Betrag passend zu wählen.
So werden Abschläge berechnet
Abschläge sind Vorauszahlungen auf die nächste Jahres- oder Periodenrechnung. Sie sollen den erwarteten Verbrauch zu den geltenden Preisen möglichst genau abbilden. Grundlage ist in der Regel dein Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum, aufgeteilt auf die Monate bis zur nächsten Abrechnung.
Für Sonderverträge mit Haushaltskunden schreibt § 41b Absatz 3 EnWG vor, dass sich eine vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten muss. Für die Grundversorgung gilt eine entsprechende Regel in § 13 Absatz 1 GasGVV.
Bei einem neuen Vertrag ohne Vorgeschichte wird der Abschlag meist auf Basis des Verbrauchs berechnet, den du bei Vertragsschluss angegeben hast. Deshalb ist es wichtig, hier einen realistischen Wert einzutragen und ihn aus der letzten Rechnung zu übernehmen.
Beachte außerdem: Eine bei Vertragsschluss vereinbarte Abschlagszahlung wird nach § 41b Absatz 3 EnWG bei Haushaltskunden nicht vor Beginn der Lieferung fällig.
Wenn du direkt nachrechnen willst: Der Rechner zeigt Gastarife für deine Postleitzahl und deinen Verbrauch.
Wann du eine Senkung verlangen kannst
Erwartest du einen deutlich geringeren Verbrauch, musst du nicht den vollen bisherigen Abschlag weiterzahlen. Sowohl § 41b Absatz 3 EnWG als auch § 13 Absatz 1 GasGVV sehen vor: Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies bei der Bemessung angemessen zu berücksichtigen.
Gründe für einen geringeren Verbrauch können zum Beispiel eine neue, effizientere Heizung, eine Dämmmaßnahme, ein hydraulischer Abgleich, weniger Personen im Haushalt oder ein milder Verlauf der Heizperiode sein. Wichtig ist, dass du die Änderung nachvollziehbar begründest.
Am überzeugendsten sind konkrete Belege: aktuelle Zählerstände mit Datum, eine Hochrechnung deines bisherigen Verbrauchs seit der letzten Abrechnung oder Unterlagen zu durchgeführten Modernisierungen. Viele Lieferanten bieten eine Anpassung im Online-Kundenportal an, teils innerhalb eines bestimmten Rahmens.
Senke den Abschlag aber nicht stärker, als es dein Verbrauch rechtfertigt. Ein zu niedriger Abschlag führt nicht zu einer Ersparnis, sondern verschiebt die Kosten lediglich in eine Nachzahlung.
Zählerstände als Beleg nutzen
Wenn du eine Abschlagssenkung beantragst, füge zwei datierte Zählerstände bei und rechne den Verbrauch auf das Jahr hoch. Mit konkreten Werten ist dein Antrag deutlich überzeugender als mit einer bloßen Schätzung.
Abschläge nach Preisänderungen
Ändern sich die Preise, ändern sich häufig auch die Abschläge. In der Grundversorgung erlaubt § 13 Absatz 2 GasGVV, die nach einer Preisänderung anfallenden Abschläge mit dem Prozentsatz der Preisänderung entsprechend anzupassen. Der Abschlag folgt also dem Preis.
Bei Sonderverträgen hängt es vom Vertrag ab, wie und wann die Abschläge angepasst werden. Üblich ist, dass der Lieferant mit der Preisänderungsmitteilung auch den neuen Abschlag nennt. Prüfe, ob die Erhöhung in einem nachvollziehbaren Verhältnis zur Preisänderung steht.
Sinken die Preise, solltest du darauf achten, dass auch der Abschlag sinkt. Geschieht das nicht automatisch, kannst du eine Anpassung beantragen. Eine Preissenkung, die sich erst in der Jahresabrechnung als Guthaben zeigt, nützt dir weniger als ein sofort reduzierter Abschlag.
Erhältst du nach einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht, bewertet ein Tarifvergleich, ob ein Wechsel günstiger ist als die neue Abschlagshöhe.
Den passenden Abschlag selbst ermitteln
Du kannst deinen Abschlag mit wenigen Zahlen selbst überschlagen. Nimm den Jahresverbrauch in Kilowattstunden aus deiner letzten Rechnung und passe ihn an, wenn du eine Veränderung erwartest. Multipliziere den Wert mit dem aktuellen Arbeitspreis und addiere den Grundpreis für zwölf Monate. Teile das Ergebnis durch die Zahl der Abschläge im Jahr.
Berücksichtige dabei, dass Gasverbrauch stark saisonal ist. Im Winter verbrauchst du deutlich mehr als im Sommer, die Abschläge sind aber meist gleichmäßig verteilt. Ein Vergleich deines bisherigen Verbrauchs mit den Abschlägen ist daher nur auf das ganze Jahr bezogen sinnvoll.
Hilfreich ist eine regelmäßige Zählerablesung. Wenn du monatlich abliest und die Kubikmeter mit Brennwert und Zustandszahl in Kilowattstunden umrechnest, siehst du, ob du im Plan liegst. Vergleiche dazu die Werte mit dem gleichen Monat im Vorjahr.
Ein kleiner Sicherheitspuffer kann sinnvoll sein, wenn Preise oder Witterung schwer vorherzusehen sind. Er sollte aber überschaubar bleiben.
Guthaben und Nachzahlungen richtig behandeln
Mit der Abrechnung werden alle gezahlten Abschläge den tatsächlichen Kosten gegenübergestellt. Ergibt sich ein Guthaben, muss der Lieferant es erstatten. In der Grundversorgung schreibt § 13 Absatz 3 GasGVV vor, dass ein übersteigender Betrag unverzüglich zu erstatten ist, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen. Nach Ende des Vertrags sind zu viel gezahlte Abschläge unverzüglich zu erstatten.
Eine Nachzahlung ist zum angegebenen Termin fällig. Kannst du sie nicht auf einmal leisten, sprich frühzeitig mit deinem Lieferanten über eine Ratenzahlung. Viele Unternehmen bieten das an, wenn du dich meldest, bevor Mahnungen entstehen.
Nutze die Abrechnung zudem, um den künftigen Abschlag zu prüfen. Häufig wird nach einer Nachzahlung auch der Abschlag erhöht. Ist diese Erhöhung aus deiner Sicht zu hoch, weil sich dein Verbrauch inzwischen geändert hat, kannst du mit Begründung eine Anpassung verlangen.
Behalte außerdem im Blick, dass ein Guthaben zum Vertragsende besonders wichtig ist, wenn du den Anbieter wechselst.
| Thema | Regel | Grundlage |
|---|---|---|
| Bemessung im Sondervertrag | Nach Vorjahresverbrauch oder Verbrauch vergleichbarer Kunden | § 41b Abs. 3 EnWG |
| Bemessung in der Grundversorgung | Nach zuletzt abgerechnetem Verbrauch, sonst vergleichbare Kunden | § 13 Abs. 1 GasGVV |
| Geringerer Verbrauch | Angemessene Berücksichtigung, wenn glaubhaft gemacht | § 41b Abs. 3 EnWG, § 13 Abs. 1 GasGVV |
| Fälligkeit bei Neuvertrag | Nicht vor Lieferbeginn | § 41b Abs. 3 EnWG |
| Anpassung nach Preisänderung (Grundversorgung) | Mit dem Prozentsatz der Preisänderung möglich | § 13 Abs. 2 GasGVV |
| Zu hohe Abschläge (Grundversorgung) | Unverzüglich erstatten oder mit nächstem Abschlag verrechnen | § 13 Abs. 3 GasGVV |
Checkliste
- Jahresverbrauch aus der letzten Rechnung übernehmen
- Erwartete Verbrauchsänderungen berücksichtigen
- Aktuellen Arbeits- und Grundpreis verwenden
- Zählerstände regelmäßig ablesen und notieren
- Bei geringerem Verbrauch Senkung mit Begründung beantragen
- Nach Preisänderungen neuen Abschlag prüfen
- Guthaben und Nachzahlung in der Abrechnung kontrollieren
Häufige Fragen
Darf mein Lieferant den Abschlag einfach erhöhen?
Abschläge müssen sich am erwarteten Verbrauch und den geltenden Preisen orientieren. Eine Erhöhung muss daher nachvollziehbar sein. Hältst du sie für überhöht, kannst du mit Belegen eine angemessene Anpassung verlangen.
Kann ich den Abschlag auf null setzen?
Nein, solange du Gas beziehst, ist eine dem Verbrauch angemessene Vorauszahlung vereinbart. Du kannst lediglich eine Anpassung an deinen tatsächlich erwarteten Verbrauch verlangen.
Ist ein hoher Abschlag eine sinnvolle Sparstrategie?
Ein sehr hoher Abschlag führt nur zu einem Guthaben am Jahresende, das du dem Lieferanten zinslos vorstreckst. Sinnvoller ist ein realistischer Abschlag mit kleinem Puffer.
Wann wird mein Guthaben ausgezahlt?
In der Grundversorgung ist ein Guthaben unverzüglich zu erstatten oder spätestens mit dem nächsten Abschlag zu verrechnen. Nach Vertragsende muss es unverzüglich erstattet werden. Bei Sonderverträgen gelten ergänzend die Vertragsbedingungen.
Fazit
Ein passender Gasabschlag orientiert sich an deinem tatsächlichen Verbrauch und den aktuellen Preisen. Mit regelmäßigen Zählerablesungen und begründeten Anpassungsanträgen vermeidest du hohe Nachzahlungen ebenso wie unnötig große Guthaben.
Gastarife für deine Postleitzahl vergleichen · Kosten selbst berechnen
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-04
Recherche und Pflege: Redaktion Gas-Vergleichen.com.
Redaktion
Dieser Beitrag wurde von der Redaktion Gas-Vergleichen.com recherchiert und geprüft. Wir belegen Rechtsfragen mit Fundstelle, nennen Zahlen nur mit Quelle und korrigieren Fehler sichtbar. Hinweise gern über Kontakt.