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Neukundenbonus bei Gastarifen richtig bewerten

Ratgeber · Redaktion · veröffentlicht am 19.10.2026 · aktualisiert am 07.10.2026

Neukundenbonus bei Gastarifen richtig bewerten

Viele Gastarife werben mit einem Bonus für Neukunden. Er kann das erste Vertragsjahr spürbar günstiger machen, verzerrt aber leicht den Blick auf die eigentlichen Preise. Entscheidend ist, wann und unter welchen Bedingungen der Bonus fließt und was danach gilt.

Welche Bonusarten es gibt

Am häufigsten begegnen dir zwei Varianten. Der Neukundenbonus wird meist mit der ersten Jahresabrechnung gutgeschrieben, also erst nach zwölf Monaten Belieferung. Der Sofortbonus wird dagegen innerhalb einer kurzen Frist nach Lieferbeginn ausgezahlt oder verrechnet. Daneben gibt es Treueboni für Bestandskunden, Empfehlungsprämien oder Sachprämien.

Manche Boni sind als fester Betrag ausgestaltet, andere als Prozentsatz der Kosten im ersten Jahr. Bei prozentualen Boni hängt die Höhe von deinem tatsächlichen Verbrauch ab. Verbrauchst du weniger als angegeben, fällt der Bonus entsprechend kleiner aus.

Nach § 41 Absatz 1 EnWG müssen Verträge Angaben zu Sonderangeboten und Preisnachlässen enthalten. Außerdem muss die Vertragszusammenfassung nach § 41 Absatz 4 EnWG etwaige Bonusvereinbarungen und Mindestvertragslaufzeiten aufführen. Damit hast du die Bonusbedingungen schriftlich vorliegen.

Lies diese Unterlagen genau, denn die Details bestimmen, ob und in welcher Höhe du den Bonus am Ende tatsächlich erhältst.

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Typische Bedingungen für die Auszahlung

Ein Neukundenbonus ist fast immer an Bedingungen geknüpft. Häufig wird verlangt, dass du mindestens zwölf Monate ununterbrochen beliefert wirst. Kündigst du vorher, etwa wegen eines Umzugs, kann der Bonus entfallen. Manche Anbieter zahlen nur, wenn der Vertrag nach dem ersten Jahr noch nicht gekündigt ist.

Weitere übliche Bedingungen betreffen deine Kundenhistorie. Oft gilt der Bonus nur, wenn du in einem bestimmten Zeitraum vor Vertragsschluss nicht bereits Kunde des Anbieters oder eines verbundenen Unternehmens warst. Ein Wechsel zurück zum alten Anbieter löst den Bonus dann nicht aus.

Achte zudem auf die Formulierung zur Kündigung. Es macht einen großen Unterschied, ob der Bonus nach zwölf Monaten Belieferung fällig wird oder ob du den Vertrag in den ersten zwölf Monaten nicht kündigen darfst. Im zweiten Fall kann bereits eine frühzeitige Kündigung zum Ende der Erstlaufzeit den Bonus gefährden.

Speichere die Bonusbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ab, zum Beispiel als PDF oder Screenshot, damit du sie später belegen kannst.

Zweites Jahr mitrechnen

Vergleiche Tarife immer auch für das zweite Vertragsjahr ohne Bonus. Ein Angebot, das ohne Bonus über zwei Jahre günstig bleibt, ist oft die solidere Wahl als ein Tarif, der nur durch einen hohen Bonus vorne liegt.

Bonus im Tarifvergleich fair einbeziehen

Viele Vergleiche rechnen den Bonus in die Kosten des ersten Jahres ein. Das ist sinnvoll, solange du weißt, dass dieser Effekt nur einmal wirkt. Ein Tarif mit hohem Bonus und hohen Arbeits- oder Grundpreisen kann im ersten Jahr günstig erscheinen und ab dem zweiten Jahr deutlich teurer sein als ein Angebot ohne Bonus.

Berechne deshalb die Kosten für das erste Jahr mit Bonus und die Kosten für das zweite Jahr ohne Bonus. Bei Tarifen mit Preisgarantie über das erste Jahr hinaus lässt sich das gut abschätzen. Endet die Preisgarantie nach zwölf Monaten, ist das zweite Jahr dagegen unsicher.

Viele Vergleichsportale bieten die Möglichkeit, Boni aus der Berechnung herauszunehmen. Nutze diese Funktion, um die reinen Preise der Tarife nebeneinander zu sehen. Erst danach solltest du den Bonus als zusätzlichen Vorteil betrachten.

Wer bereit ist, jedes Jahr zu wechseln, kann von Boni profitieren. Wer dagegen lieber länger beim gleichen Anbieter bleibt, sollte auf dauerhaft faire Preise achten.

Wenn der Bonus nicht ausgezahlt wird

Prüfe deine erste Jahresrechnung oder die Gutschrift auf den Bonus. Fehlt er, obwohl du die Bedingungen erfüllt hast, wende dich schriftlich an deinen Lieferanten. Füge die Bonusbedingungen, die Vertragsbestätigung und die Vertragszusammenfassung bei und nenne den Zeitraum der Belieferung.

Nach § 111a EnWG muss der Lieferant deine Beschwerde innerhalb von vier Wochen beantworten. Hilft er nicht ab, muss er die Gründe in Textform darlegen und auf die Schlichtungsstelle hinweisen. Ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie ist eine Möglichkeit, deinen Anspruch außergerichtlich durchzusetzen.

Problematisch wird es, wenn der Lieferant den Bonus mit einer Nachzahlung verrechnet. Das kann zulässig sein, sollte aber in der Rechnung nachvollziehbar dargestellt sein. Prüfe in diesem Fall, ob Nachzahlung und Bonus korrekt berechnet wurden.

Gerät ein Lieferant in Zahlungsschwierigkeiten oder stellt er die Belieferung ein, kann ein noch nicht ausgezahlter Bonus gefährdet sein. Auch deshalb lohnt es sich, nicht ausschließlich auf den Bonus zu setzen.

Bonus und Kündigungsstrategie

Ein Bonus beeinflusst, wann eine Kündigung sinnvoll ist. Wenn der Bonus nach zwölf Monaten Belieferung fällig wird, kannst du in der Regel zum Ende der Erstlaufzeit kündigen, ohne ihn zu verlieren. Stelle das aber anhand der konkreten Bedingungen sicher, bevor du kündigst.

Bei einer Preiserhöhung steht dir ein Sonderkündigungsrecht nach § 41 Absatz 5 EnWG zu. Kündigst du vor Ablauf der zwölf Monate, kann der Bonus je nach Bedingungen entfallen. Rechne in diesem Fall nach, ob der Wechsel trotz des verlorenen Bonus günstiger ist als der Verbleib zu den höheren Preisen.

Bei einem Umzug kann der Lieferant dir nach § 41b Absatz 5 EnWG anbieten, dich an der neuen Adresse zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern. Nimmst du das Angebot an, läuft der Vertrag weiter, und ein Bonus kann erhalten bleiben.

Wichtig ist, die Rechnung mit allen Optionen aufzumachen, statt aus Angst um den Bonus in einem ungünstigen Vertrag zu bleiben.

Bonusarten und worauf du achten solltest
Bonusart Zeitpunkt Worauf achten
Neukundenbonus Meist mit der ersten Jahresrechnung Mindestbelieferung, Kündigungsklausel
Sofortbonus Kurz nach Lieferbeginn Rückforderung bei vorzeitiger Kündigung
Prozentualer Bonus Mit Abrechnung Höhe hängt vom tatsächlichen Verbrauch ab
Treuebonus Nach Vertragsverlängerung Bedingungen und Laufzeit der Verlängerung
Empfehlungsprämie Nach erfolgreicher Empfehlung Gilt meist unabhängig vom eigenen Tarifpreis

Checkliste

  • Bonusbedingungen bei Vertragsschluss sichern
  • Mindestbelieferungsdauer prüfen
  • Kündigungsklausel genau lesen
  • Kosten des ersten und zweiten Jahres vergleichen
  • Tarifvergleich auch ohne Bonus ansehen
  • Gutschrift in der ersten Jahresrechnung kontrollieren
  • Fehlenden Bonus schriftlich einfordern

Häufige Fragen

Ist ein Tarif mit Bonus automatisch günstiger?

Nein. Der Bonus wirkt nur einmalig. Ob ein Tarif günstig ist, zeigen erst die Arbeits- und Grundpreise im zweiten Jahr und die Dauer einer Preisgarantie.

Verliere ich den Bonus bei einem Umzug?

Das hängt von den Bonusbedingungen ab. Kündigst du wegen Umzugs vor Ablauf der Mindestbelieferung, kann der Bonus entfallen. Nimmst du ein Angebot zur Weiterbelieferung an der neuen Adresse an, kann er erhalten bleiben.

Wo finde ich die Bonusbedingungen?

In den Vertragsunterlagen und in der Vertragszusammenfassung, die dir nach § 41 Absatz 4 EnWG zur Verfügung gestellt werden muss. Sie muss etwaige Bonusvereinbarungen enthalten.

Was kann ich tun, wenn der Bonus fehlt?

Reklamiere schriftlich mit den Bonusbedingungen als Beleg. Antwortet der Lieferant nicht zufriedenstellend, kannst du nach der Beschwerde die Schlichtungsstelle Energie einschalten.

Fazit

Ein Neukundenbonus kann sich lohnen, wenn du die Bedingungen erfüllst und die Folgekosten kennst. Bewerte Tarife deshalb immer mit und ohne Bonus und sichere die Bonusbedingungen bei Vertragsschluss.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-04

Recherche und Pflege: Redaktion Gas-Vergleichen.com.

Redaktion

Dieser Beitrag wurde von der Redaktion Gas-Vergleichen.com recherchiert und geprüft. Wir belegen Rechtsfragen mit Fundstelle, nennen Zahlen nur mit Quelle und korrigieren Fehler sichtbar. Hinweise gern über Kontakt.