Zum Inhalt springen
gas-vergleichen.com

Preisgarantie beim Gastarif: die Arten im Überblick

Ratgeber · Redaktion · veröffentlicht am 20.10.2026 · aktualisiert am 07.10.2026

Preisgarantie beim Gastarif: die Arten im Überblick

Eine Preisgarantie soll dich vor Preiserhöhungen schützen. Wie weit dieser Schutz reicht, hängt davon ab, welche Preisbestandteile sie umfasst. Die Bezeichnungen sind nicht gesetzlich normiert, deshalb entscheidet der genaue Vertragstext.

Warum es verschiedene Preisgarantien gibt

Der Gaspreis setzt sich aus Bestandteilen zusammen, die der Lieferant unterschiedlich stark beeinflussen kann. Beschaffung, Vertrieb und Marge liegen in seiner Hand. Netzentgelte, Messstellenentgelte, Energiesteuer, CO2-Preis, Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer werden dagegen von Regulierungsbehörden, Gesetzgeber oder Dritten bestimmt.

Je mehr Bestandteile eine Preisgarantie umfasst, desto größer ist das Risiko für den Lieferanten. Deshalb bieten Unternehmen Garantien mit unterschiedlichem Umfang an. Begriffe wie volle, eingeschränkte oder beschränkte Preisgarantie, Energiepreisgarantie oder Festpreis werden am Markt verwendet, sind aber gesetzlich nicht einheitlich definiert.

Für dich bedeutet das: Lass dich nicht allein vom Wort Garantie leiten. Entscheidend ist, welche Preisbestandteile im Vertrag ausdrücklich ausgenommen sind und für welchen Zeitraum die Garantie gilt.

Nach § 41 Absatz 1 EnWG muss der Vertrag angeben, ob es sich um feste oder variable Preise handelt und welche Regeln für Preisanpassungen gelten. Dort findest du die maßgeblichen Details.

Wenn du direkt nachrechnen willst: Der Rechner zeigt Gastarife für deine Postleitzahl und deinen Verbrauch.

Anzeige · Partner-Vergleichsrechner
Gastarife vergleichenPostleitzahl und Jahresverbrauch eingeben.
Der Rechner wird von CHECK24 bereitgestellt. Bei einem Tarifwechsel über den Rechner erhalten wir eine Provision. Für dich entstehen keine Kosten, die Reihenfolge der Tarife beeinflussen wir nicht.

Umfassende Preisgarantie

Bei einer umfassenden Preisgarantie, häufig als volle oder echte Preisgarantie bezeichnet, bleiben Arbeits- und Grundpreis für den Garantiezeitraum weitgehend unverändert. Ausgenommen ist in der Regel nur die Umsatzsteuer, denn eine gesetzliche Änderung des Steuersatzes darf der Lieferant nach § 41 Absatz 6 EnWG ohne gesonderte Unterrichtung weitergeben.

Manche Verträge nehmen zusätzlich neue Steuern oder Abgaben aus, die während der Laufzeit erstmals eingeführt werden. Das ist nachvollziehbar, weil sie bei Vertragsschluss nicht kalkulierbar waren. Prüfe, ob der Vertrag so eine Klausel enthält und wie sie formuliert ist.

Eine umfassende Preisgarantie bietet die größte Planungssicherheit. Sie ist besonders interessant, wenn du mit steigenden Netzentgelten oder höheren staatlichen Bestandteilen rechnest. Im Gegenzug kann der Preis bei Vertragsschluss höher sein, weil der Lieferant das Risiko einpreist.

Ob sich das lohnt, hängt von der Marktentwicklung ab, die niemand sicher vorhersagen kann. Die Garantie ist daher eher eine Absicherung als eine Wette auf niedrige Kosten.

Ausnahmenliste ist entscheidend

Nicht der Name der Garantie zählt, sondern die Liste der ausgenommenen Preisbestandteile. Je kürzer diese Liste, desto umfassender ist dein Schutz.

Eingeschränkte Preisgarantie

Die eingeschränkte oder beschränkte Preisgarantie ist am Markt weit verbreitet. Sie umfasst meist die Bestandteile, die der Lieferant selbst bestimmt, und häufig auch die Netzentgelte. Ausgenommen sind dagegen staatlich veranlasste Bestandteile wie Steuern, Abgaben und Umlagen. Erhöht sich zum Beispiel der CO2-Preis nach dem BEHG, darf der Lieferant das weitergeben.

Welche Bestandteile genau ausgenommen sind, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Manche nehmen die Netzentgelte aus, andere garantieren sie mit. Lies daher die Liste der ausgenommenen Bestandteile im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau.

Gibt der Lieferant eine Erhöhung bei einem nicht garantierten Bestandteil weiter, muss er dich als Haushaltskunde nach § 41 Absatz 5 EnWG spätestens einen Monat vorher informieren. Du hast dann grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens.

Die eingeschränkte Preisgarantie schützt dich also vor Preiserhöhungen aus Beschaffung und Vertrieb, nicht aber vor allen Veränderungen.

Energiepreisgarantie und Festpreis

Die Energiepreisgarantie ist die schmalste Variante. Sie bezieht sich nur auf den Teil des Preises, der auf Beschaffung, Vertrieb und Marge entfällt. Netzentgelte, Messstellenentgelte, Steuern und Abgaben sind ausgenommen. Steigen diese Bestandteile, steigt auch dein Preis.

Diese Form der Garantie schützt dich vor allem vor Schwankungen auf dem Großhandelsmarkt, die der Lieferant sonst über seine Beschaffung weitergeben würde. Da gerade dieser Anteil in der Vergangenheit stark schwanken konnte, ist auch eine Energiepreisgarantie nicht wertlos.

Unter einem Festpreis verstehen Anbieter teils einen fest vereinbarten Preis für die gesamte Laufzeit, teils lediglich eine Preisgarantie in einer der genannten Formen. Auch hier hilft nur der Blick in den Vertrag. Wichtig ist, ob sich der Festpreis auf den gesamten Arbeits- und Grundpreis bezieht oder nur auf Teile davon.

Ein Grundversorgungstarif enthält keine Preisgarantie. Preisänderungen sind dort unter den Voraussetzungen von § 5 GasGVV möglich.

Garantiezeitraum und Vertragslaufzeit

Neben dem Umfang zählt der Zeitraum. Eine Preisgarantie kann kürzer sein als die Vertragslaufzeit, genauso lang oder sich auf ein festes Enddatum beziehen. Endet die Garantie vor der Mindestlaufzeit, bist du noch gebunden, während der Preis bereits steigen kann. Dann hilft dir allerdings das Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung.

Achte darauf, ob der Zeitraum ab Vertragsschluss oder ab Lieferbeginn läuft. Zwischen beidem können mehrere Wochen liegen. Eine Garantie über zwölf Monate ab Vertragsschluss kann deshalb deutlich kürzer wirken, als es zunächst scheint.

Nach Ablauf der Garantie gelten die dann aktuellen Preise des Tarifs. Der Lieferant muss dich über eine Preisänderung rechtzeitig unterrichten. Plane das Ende der Garantie in deinem Kalender ein, damit du rechtzeitig vergleichen und gegebenenfalls kündigen kannst.

Eine lange Preisgarantie in Kombination mit einer kurzen Kündigungsfrist nach der Erstlaufzeit bietet dir Sicherheit und Flexibilität zugleich.

So prüfst du die Preisgarantie im Vertrag

Suche in den Vertragsunterlagen nach dem Abschnitt zu Preisen und Preisanpassungen. Dort steht, welche Bestandteile von der Garantie ausgenommen sind. Häufig findest du eine Aufzählung wie Umsatzsteuer, Energiesteuer, CO2-Kosten, Netzentgelte oder Konzessionsabgabe. Alles, was dort aufgeführt ist, kann sich während der Garantie ändern.

Prüfe anschließend den Zeitraum und den Beginn der Garantie. Vergleiche ihn mit der Mindestlaufzeit und der Kündigungsfrist. Notiere dir das Datum, an dem die Garantie endet.

Wenn die Formulierung unklar ist, frage vor Vertragsschluss schriftlich beim Anbieter nach und lass dir den Umfang bestätigen. Eine schriftliche Antwort ist im Streitfall hilfreich.

Behalte während der Laufzeit deine Rechnungen im Blick. Steigt ein garantierter Preisbestandteil, obwohl die Garantie noch läuft, solltest du reklamieren. Hilft der Lieferant nicht ab, kannst du nach einer Beschwerde die Schlichtungsstelle Energie anrufen.

Bewahre die Vertragsunterlagen bis zum Ende der Belieferung auf, damit du den vereinbarten Garantieumfang jederzeit belegen kannst.

Übliche Formen der Preisgarantie (Begriffe nicht gesetzlich normiert)
Form Typischer Umfang Typisch ausgenommen
Umfassende Preisgarantie Arbeits- und Grundpreis weitgehend Umsatzsteuer, teils neue Steuern oder Abgaben
Eingeschränkte Preisgarantie Lieferantenanteil, oft auch Netzentgelte Steuern, Abgaben, CO2-Preis
Energiepreisgarantie Nur Beschaffung, Vertrieb, Marge Netzentgelte, Messstellenentgelte, Steuern, Abgaben
Grundversorgung Keine Garantie Preisänderungen nach § 5 GasGVV möglich

Checkliste

  • Liste der ausgenommenen Preisbestandteile lesen
  • Beginn der Garantie prüfen: Vertragsschluss oder Lieferbeginn
  • Garantiezeitraum mit Mindestlaufzeit vergleichen
  • Enddatum im Kalender notieren
  • Unklare Formulierungen schriftlich klären
  • Rechnungen während der Garantie kontrollieren

Häufige Fragen

Gibt es eine gesetzliche Definition der Preisgarantie?

Nein. Begriffe wie volle oder eingeschränkte Preisgarantie sind Marktbezeichnungen. Maßgeblich ist der Vertragstext, insbesondere die Aufzählung der ausgenommenen Bestandteile.

Darf der Lieferant trotz Garantie die Umsatzsteuer erhöhen?

Eine gesetzliche Änderung des Umsatzsteuersatzes darf unverändert weitergegeben werden. Nach § 41 Absatz 6 EnWG entsteht dadurch kein Sonderkündigungsrecht.

Habe ich bei einer Erhöhung nicht garantierter Bestandteile ein Kündigungsrecht?

Grundsätzlich ja. Übt der Lieferant ein Recht zur Preisänderung aus, kannst du nach § 41 Absatz 5 EnWG ohne Frist zum Wirksamwerden kündigen. Ausgenommen sind unveränderte Weitergaben von Umsatzsteueränderungen.

Lohnt sich eine lange Preisgarantie?

Sie bietet Planungssicherheit, ist aber keine Garantie für niedrige Kosten. Ob sie sich auszahlt, hängt von der künftigen Preisentwicklung ab, die sich nicht sicher vorhersagen lässt.

Fazit

Preisgarantien unterscheiden sich vor allem in den ausgenommenen Bestandteilen und im Zeitraum. Wer beides im Vertrag prüft und das Enddatum notiert, weiß genau, wovor er geschützt ist und wann er wieder vergleichen sollte.

Gastarife für deine Postleitzahl vergleichen · Kosten selbst berechnen

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-04

Recherche und Pflege: Redaktion Gas-Vergleichen.com.

Redaktion

Dieser Beitrag wurde von der Redaktion Gas-Vergleichen.com recherchiert und geprüft. Wir belegen Rechtsfragen mit Fundstelle, nennen Zahlen nur mit Quelle und korrigieren Fehler sichtbar. Hinweise gern über Kontakt.