Preisgarantie
Kurzdefinition
Eine Preisgarantie sichert für einen festgelegten Zeitraum zu, dass bestimmte Bestandteile des Gaspreises nicht erhöht werden.
Erklärung
Viele Gastarife werben mit einer Preisgarantie über eine bestimmte Anzahl von Monaten. Entscheidend ist, welche Preisbestandteile die Garantie umfasst. Bei einer vollständigen Preisgarantie bleibt der Bruttopreis stabil, ausgenommen ist meist nur die Umsatzsteuer. Bei eingeschränkten Varianten dürfen Änderungen von Steuern, Abgaben, Umlagen oder Netzentgelten weitergegeben werden.
Beim Gas ist die Unterscheidung besonders relevant, weil staatlich veranlasste Bestandteile wie der CO2-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz sich in der Vergangenheit regelmäßig verändert haben. Eine reine Energiepreisgarantie schützt nur vor Änderungen der Beschaffungskosten und der Marge des Lieferanten.
Eine Preisgarantie bietet Planungssicherheit, bedeutet aber auch, dass sinkende Großhandelspreise im Garantiezeitraum nicht automatisch weitergegeben werden. Beim Vergleich sollte man Dauer und Umfang der Garantie gemeinsam mit Laufzeit und Kündigungsfrist betrachten und die genaue Formulierung in den Vertragsbedingungen prüfen.
Beispiel
Trotz Preisgarantie steigt der Gaspreis zum Jahreswechsel, weil der Tarif nur eine Energiepreisgarantie enthält und der CO2-Preis weitergegeben wird.