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Gasspeicherumlage

Lexikon · Tarif und Preis · Stand: 2026-10-04 · Redaktion

Kurzdefinition

Die Gasspeicherumlage finanzierte Kosten für die Befüllung der Gasspeicher zur Sicherung der Versorgung und wurde über die Gaspreise erhoben.

Erklärung

Die Gasspeicherumlage wurde im Zuge der Energiekrise eingeführt, um die Versorgungssicherheit mit Erdgas zu gewährleisten. Hintergrund waren gesetzliche Vorgaben zu Mindestfüllständen der Gasspeicher vor dem Winter. Wenn die Speicher nicht marktgetrieben ausreichend befüllt wurden, beschaffte der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe zusätzliche Mengen.

Die dabei entstehenden Kosten wurden über die Gasspeicherumlage auf die Gasverbraucher verteilt. Die Höhe legte der Marktgebietsverantwortliche fest und passte sie in regelmäßigen Abständen an. Die Umlage war damit ein Bestandteil des Gaspreises, den alle Lieferanten an ihre Kundinnen und Kunden weitergaben.

Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Gasspeicherumlage zum Jahresbeginn 2026 abzuschaffen und die Kosten künftig anders zu finanzieren. In Altrechnungen und bei Abrechnungszeiträumen bis Ende 2025 kann sie noch auftauchen. Wer seine Rechnung prüft, sollte darauf achten, dass sie für Zeiträume danach nicht mehr berechnet wird.

Beispiel

In der Jahresabrechnung für 2025 ist die Gasspeicherumlage noch als eigener Posten aufgeführt.