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Sonderkündigungsrecht

Lexikon · Vertrag und Recht · Stand: 2026-10-04 · Redaktion

Kurzdefinition

Das Sonderkündigungsrecht erlaubt die Kündigung eines Gasvertrags ohne reguläre Frist, insbesondere bei einseitigen Preiserhöhungen.

Erklärung

Ändert ein Gaslieferant einseitig die Vertragsbedingungen, etwa durch eine Preiserhöhung, steht Kundinnen und Kunden nach § 41 EnWG ein Sonderkündigungsrecht zu. Der Lieferant muss rechtzeitig vor Inkrafttreten der Änderung informieren und auf dieses Recht hinweisen. Die Kündigung kann dann ohne Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist erfolgen.

Das Sonderkündigungsrecht gilt grundsätzlich auch, wenn die Erhöhung auf gestiegene Steuern, Abgaben oder Umlagen wie den CO2-Preis zurückgeht. Die Kündigung muss in der Regel bis zum Zeitpunkt erklärt werden, zu dem die Änderung wirksam wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen dieses Recht nicht einschränken.

Bei einem Umzug besteht dagegen nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht, da der Lieferant zunächst eine Weiterbelieferung an der neuen Adresse anbieten kann. Gerade bei Gas, das oft große Teile der Haushaltskosten ausmacht, lohnt es sich, Preisänderungsschreiben aufmerksam zu lesen und Fristen zu nutzen.

Beispiel

Nach der Ankündigung einer Preiserhöhung kündigt ein Kunde seinen Gasvertrag fristgerecht zum Änderungstermin und wechselt den Anbieter.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-04

Recherche und Pflege: Redaktion Gas-Vergleichen.com. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.