Konzessionsabgabe
Kurzdefinition
Die Konzessionsabgabe ist das Entgelt, das Gasnetzbetreiber an Gemeinden für die Nutzung öffentlicher Wege für ihre Leitungen zahlen.
Erklärung
Gasleitungen liegen in der Regel unter öffentlichen Straßen und Wegen. Für das Recht, diese Flächen zu nutzen, schließen Gemeinden mit Netzbetreibern Konzessionsverträge. Die dafür gezahlte Konzessionsabgabe wird über die Netzentgelte in den Gaspreis eingerechnet und von den Endkunden getragen.
Die zulässigen Höchstbeträge legt die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) fest. Beim Gas wird unter anderem danach unterschieden, ob das Gas nur zum Kochen und für Warmwasser oder auch zum Heizen genutzt wird und wie groß die Gemeinde ist. Auch zwischen Tarifkunden und Sondervertragskunden gibt es Unterschiede.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Konzessionsabgabe ein fester, nicht beeinflussbarer Preisbestandteil, der bei allen Lieferanten anfällt. Für die Kommunen ist sie eine wichtige Einnahme, mit der öffentliche Aufgaben finanziert werden. Auf der Gasrechnung wird sie meist gemeinsam mit anderen Abgaben ausgewiesen.
Beispiel
Eine Gemeinde verlängert den Konzessionsvertrag mit ihrem Gasnetzbetreiber und erhält weiterhin die Konzessionsabgabe für die Nutzung ihrer Straßen.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-04
Recherche und Pflege: Redaktion Gas-Vergleichen.com. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.