Sondervertrag
Kurzdefinition
Ein Sondervertrag ist ein Gasliefervertrag außerhalb der Grundversorgung mit frei gestaltbaren Laufzeiten, Preisen und Bedingungen.
Erklärung
Alle Gaslieferverträge, die nicht der Grundversorgung unterliegen, gelten als Sonderverträge. Dazu zählen Tarife alternativer Anbieter ebenso wie Sondertarife des Grundversorgers. Für sie gilt nicht die GasGVV, sondern das allgemeine Vertragsrecht mit den besonderen Vorgaben des § 41 EnWG für Energielieferverträge mit Haushaltskunden.
Anbieter legen Laufzeiten, Kündigungsfristen, Preisgarantien und Boni selbst fest. Für Verbraucherverträge gelten allerdings gesetzliche Grenzen, etwa bei der Mindestlaufzeit und bei automatischen Vertragsverlängerungen. Für Verträge, die seit dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, ist nach Ablauf der Erstlaufzeit in der Regel eine monatliche Kündigung möglich.
Sonderverträge sind oft günstiger als die Grundversorgung, erfordern aber einen genauen Blick auf das Kleingedruckte. Wichtig sind Art und Dauer der Preisgarantie, die Bonusbedingungen und die Preise nach Ablauf des ersten Jahres. Unseriöse Konditionen wie hohe Vorauszahlungen sollten kritisch geprüft werden.
Beispiel
Ein Hausbesitzer schließt beim örtlichen Stadtwerk einen Sondervertrag mit Preisgarantie ab und verlässt damit die Grundversorgung.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-04
Recherche und Pflege: Redaktion Gas-Vergleichen.com. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.