Grundversorger
Kurzdefinition
Der Grundversorger ist der Gasversorger, der in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert und zur Grundversorgung verpflichtet ist.
Erklärung
Auch für Gas schreibt § 36 EnWG vor, dass in jedem Netzgebiet ein Grundversorger bestimmt wird. Das ist jeweils das Unternehmen, das dort die meisten Haushaltskunden mit Gas beliefert. Der Netzbetreiber stellt dies in regelmäßigen Abständen fest und veröffentlicht das Ergebnis.
Der Grundversorger muss jeden Haushaltskunden in seinem Gebiet zu öffentlich bekannt gemachten Bedingungen und Preisen beliefern, sofern ein Gasanschluss vorhanden ist. Ablehnen darf er nur in engen Ausnahmefällen. Häufig handelt es sich um das örtliche Stadtwerk oder einen regionalen Versorger. Gas- und Stromgrundversorger können unterschiedliche Unternehmen sein.
Neben der Grundversorgung bietet der Grundversorger meist eigene Sonderverträge an. Kundinnen und Kunden des Grundversorgers sind deshalb nicht automatisch in der Grundversorgung. Zusätzlich übernimmt der Grundversorger die Ersatzversorgung, wenn Gas ohne gültigen Liefervertrag entnommen wird, etwa nach dem Marktaustritt eines Lieferanten.
Beispiel
Nach dem Einzug in eine Wohnung mit Gasetagenheizung wird ein Paar zunächst vom örtlichen Gasgrundversorger beliefert.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-04
Recherche und Pflege: Redaktion Gas-Vergleichen.com. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.