Grundversorgung
Kurzdefinition
Die Grundversorgung ist die gesetzlich gesicherte Gaslieferung an Haushaltskunden durch den Grundversorger zu allgemeinen Bedingungen und Preisen.
Erklärung
Die Gasgrundversorgung ist in § 36 EnWG und in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) geregelt. Sie stellt sicher, dass Haushalte mit Gasanschluss jederzeit beliefert werden. Wer Gas entnimmt, ohne einen eigenen Vertrag abgeschlossen zu haben, wird in der Regel der Grundversorgung zugeordnet.
Die Vertragsbedingungen sind weitgehend durch die GasGVV vorgegeben. Kundinnen und Kunden können die Grundversorgung mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, was einen schnellen Wechsel ermöglicht. Preisänderungen muss der Grundversorger vorab schriftlich mitteilen, verbunden mit einem Kündigungsrecht.
Der Grundversorgungstarif ist häufig teurer als Sonderverträge desselben oder anderer Anbieter. Gerade Haushalte, die mit Gas heizen und entsprechend viel verbrauchen, sollten daher regelmäßig vergleichen. Als Absicherung, etwa nach einem Umzug oder dem Ausfall eines Lieferanten, bleibt die Grundversorgung dennoch ein wichtiges Element des Verbraucherschutzes.
Beispiel
Ein Haushalt, der seit Jahren in der Gasgrundversorgung ist, wechselt nach einem Vergleich mit zweiwöchiger Frist in einen Sondervertrag.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-04
Recherche und Pflege: Redaktion Gas-Vergleichen.com. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.