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Ersatzversorgung

Lexikon · Vertrag und Recht · Stand: 2026-10-04 · Redaktion

Kurzdefinition

Die Ersatzversorgung sichert die Gaslieferung übergangsweise, wenn Gas ohne gültigen Liefervertrag entnommen wird.

Erklärung

Die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG greift, wenn ein Haushalt Gas aus dem Netz bezieht, ohne dass diese Entnahme einem Liefervertrag zugeordnet werden kann. Das kommt etwa vor, wenn ein Gaslieferant insolvent wird, seine Belieferung einstellt oder ein Wechsel nicht rechtzeitig umgesetzt wurde. Die Heizung bleibt in diesem Fall warm.

Zuständig ist der örtliche Grundversorger. Die Ersatzversorgung ist auf höchstens drei Monate begrenzt. Sie endet früher, sobald ein neuer Liefervertrag beginnt. Wer danach ohne neuen Vertrag weiter Gas bezieht, wird in die Grundversorgung übernommen.

In der Energiekrise haben viele Haushalte die Ersatzversorgung kennengelernt, als Anbieter ihre Belieferung beendeten. Wichtig ist, den Zählerstand zum Beginn der Ersatzversorgung festzuhalten, um die Abrechnungen sauber abzugrenzen. Anschließend sollte man zügig vergleichen und einen neuen Vertrag abschließen, da die Ersatzversorgung als Übergangslösung gedacht ist.

Beispiel

Nachdem ihr Gasanbieter die Belieferung eingestellt hat, wird eine Familie ersatzversorgt und fotografiert sofort den Zählerstand.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-04

Recherche und Pflege: Redaktion Gas-Vergleichen.com. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.