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Heizkostenabrechnung

Lexikon · Vertrag und Recht · Stand: 2026-10-04 · Redaktion

Kurzdefinition

Die Heizkostenabrechnung verteilt die Kosten einer zentralen Heizungsanlage auf die einzelnen Wohnungen eines Gebäudes.

Erklärung

In Mehrfamilienhäusern mit zentraler Heizung oder Fernwärme erhalten Mieterinnen und Mieter einmal jährlich eine Heizkostenabrechnung, meist als Teil der Nebenkostenabrechnung. Sie wird häufig von einem beauftragten Messdienstleister erstellt. Grundlage sind die Gesamtkosten des Gebäudes und die erfassten Verbrauchswerte der einzelnen Wohnungen.

Zu den umlagefähigen Kosten gehören unter anderem Brennstoffkosten, Betriebsstrom der Heizung, Wartung, Schornsteinfegerkosten und die Kosten der Verbrauchserfassung. Ein Teil wird nach Verbrauch, der Rest nach Wohnfläche oder einem anderen festen Schlüssel verteilt, wie es die Heizkostenverordnung vorgibt. Bei Erdgas oder Heizöl sind zudem die CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufzuteilen.

Mieterinnen und Mieter haben das Recht, die Belege einzusehen. Häufige Fehlerquellen sind falsche Flächenangaben, nicht umlagefähige Positionen oder fehlerhafte Ablesewerte. Bei Zweifeln können Mietervereine oder Verbraucherberatungen helfen, die Abrechnung zu prüfen.

Beispiel

In der Heizkostenabrechnung eines Mieters ist aufgeschlüsselt, welcher Anteil nach Verbrauch und welcher nach Wohnfläche berechnet wurde.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-04

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