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Heizkostenverordnung

Lexikon · Vertrag und Recht · Stand: 2026-10-04 · Redaktion

Kurzdefinition

Die Heizkostenverordnung regelt, wie Heiz- und Warmwasserkosten in Gebäuden mit zentraler Versorgung verbrauchsabhängig verteilt werden.

Erklärung

Die Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten, kurz Heizkostenverordnung (HeizkostenV), gilt für Gebäude mit zentraler Heizungsanlage oder Fernwärmeversorgung, in denen mehrere Nutzer leben oder arbeiten. Sie verpflichtet Gebäudeeigentümer, den Verbrauch der einzelnen Nutzer zu erfassen und die Kosten überwiegend verbrauchsabhängig zu verteilen.

Ein Teil der Kosten wird nach dem erfassten Verbrauch verteilt, der übrige Teil nach festen Maßstäben wie der Wohnfläche. Die Verordnung legt dafür einen Rahmen fest, innerhalb dessen der Eigentümer den Verteilerschlüssel wählt. Zur Erfassung dienen Heizkostenverteiler an den Heizkörpern oder Wärmezähler.

Mit der Novelle der Verordnung wurden fernablesbare Erfassungsgeräte und regelmäßige Verbrauchsinformationen für Nutzerinnen und Nutzer eingeführt. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, etwa wenn nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wird, haben Mieter ein Kürzungsrecht bei ihrem Kostenanteil.

Beispiel

Ein Vermieter lässt in allen Wohnungen funkbasierte Heizkostenverteiler installieren, um die Vorgaben der Heizkostenverordnung zu erfüllen.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-04

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