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Abschlag

Lexikon · Vertrag und Recht · Stand: 2026-10-04 · Redaktion

Kurzdefinition

Der Abschlag ist eine regelmäßige Vorauszahlung auf die erwarteten Gaskosten, die mit der Jahresabrechnung verrechnet wird.

Erklärung

Weil Gaszähler meist nur einmal im Jahr abgelesen werden, zahlen Haushalte über das Jahr verteilt gleichbleibende Abschläge. Diese berechnet der Lieferant auf Grundlage des bisherigen oder geschätzten Jahresverbrauchs und der aktuellen Preise. Die Abschläge verteilen die Kosten gleichmäßig, obwohl der Verbrauch im Winter deutlich höher ist als im Sommer.

Mit der Jahresabrechnung wird der tatsächliche Verbrauch ermittelt. Reichen die Abschläge nicht aus, folgt eine Nachzahlung. Waren sie zu hoch, entsteht ein Guthaben. Anschließend werden die Abschläge für das nächste Jahr neu festgelegt, auch unter Berücksichtigung von Preisänderungen.

Kundinnen und Kunden können eine Anpassung der Abschläge verlangen, wenn sich ihr Verbrauch absehbar verändert, etwa nach einer Heizungsmodernisierung oder Dämmmaßnahmen. Wer den Zählerstand regelmäßig selbst abliest, erkennt frühzeitig, ob die Abschläge passen, und kann so hohe Nachzahlungen nach einem kalten Winter vermeiden.

Beispiel

Nach einem besonders kalten Winter erhöht ein Haushalt freiwillig seinen monatlichen Gasabschlag, um eine Nachzahlung im nächsten Jahr zu vermeiden.