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Jahresabrechnung

Lexikon · Vertrag und Recht · Stand: 2026-10-04 · Redaktion

Kurzdefinition

Die Jahresabrechnung stellt den tatsächlichen Gasverbrauch eines Abrechnungszeitraums den gezahlten Abschlägen gegenüber.

Erklärung

In der Jahresabrechnung rechnet der Gaslieferant den Verbrauch eines Zeitraums, in der Regel zwölf Monate, endgültig ab. Ausgangspunkt ist der abgelesene Zählerstand in Kubikmetern. Daraus wird über Brennwert und Zustandszahl der Verbrauch in Kilowattstunden berechnet und mit den vereinbarten Preisen multipliziert.

Die Mindestangaben auf Energierechnungen regelt § 40 EnWG. Dazu gehören unter anderem Zählernummer, Marktlokation, Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr, Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen, der Hinweis auf die Schlichtungsstelle sowie die einzelnen Preisbestandteile wie Netzentgelte, Energiesteuer und CO2-Preis.

Es lohnt sich, die Rechnung sorgfältig zu prüfen: Stimmen Zählernummer und Zählerstände, sind Brennwert und Zustandszahl angegeben, wurden Boni verrechnet? Bei Fehlern sollte man zunächst schriftlich beim Lieferanten reklamieren. Bleibt der Konflikt ungelöst, kann die Schlichtungsstelle Energie angerufen werden.

Beispiel

In der Jahresabrechnung entdeckt ein Kunde einen falschen Zählerstand und reklamiert schriftlich mit einem Foto des Gaszählers.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-04

Recherche und Pflege: Redaktion Gas-Vergleichen.com. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.