Gassperre
Kurzdefinition
Eine Gassperre ist die Unterbrechung der Gasversorgung durch den Netzbetreiber im Auftrag des Lieferanten, meist wegen Zahlungsrückständen.
Erklärung
Bei erheblichen Zahlungsrückständen kann der Gaslieferant unter bestimmten Voraussetzungen veranlassen, dass die Versorgung unterbrochen wird. Für die Grundversorgung regelt § 19 GasGVV die Einzelheiten, für Sonderverträge enthält das EnWG vergleichbare Schutzvorschriften. Die Sperrung selbst nimmt der Netzbetreiber vor.
Eine Sperre ist nur zulässig, wenn der Rückstand eine gesetzliche Mindesthöhe übersteigt und die Maßnahme verhältnismäßig ist. Der Lieferant muss die Unterbrechung vorher androhen und den Termin rechtzeitig ankündigen. Zudem muss er eine Abwendungsvereinbarung, etwa eine Ratenzahlung, anbieten. Besondere Umstände wie eine Gefahr für Leib und Leben können einer Sperre entgegenstehen.
Weil Gas häufig zum Heizen und für Warmwasser genutzt wird, hat eine Sperre besonders gravierende Folgen. Wer eine Androhung erhält, sollte sofort Kontakt mit dem Lieferanten aufnehmen und Unterstützung bei Sozialleistungsträgern oder Beratungsstellen suchen. Nach Ausgleich der Rückstände muss die Versorgung zügig wiederhergestellt werden.
Beispiel
Nach einer Sperrandrohung vereinbart ein Haushalt mit seinem Gasversorger Ratenzahlungen und verhindert so die Unterbrechung im Winter.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-04
Recherche und Pflege: Redaktion Gas-Vergleichen.com. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.