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Gebäudeenergiegesetz

Lexikon · Umwelt und Politik · Stand: 2026-10-04 · Redaktion

Kurzdefinition

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt energetische Anforderungen an Gebäude und den Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizen.

Erklärung

Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, hat frühere Regelwerke wie die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammengeführt. Es legt fest, welche energetischen Anforderungen Neubauten und sanierte Bestandsgebäude erfüllen müssen, regelt Energieausweise und enthält Vorgaben für Heizungsanlagen.

Mit der Novelle, die Anfang 2024 in Kraft trat, wurden Regeln für den Anteil erneuerbarer Energien bei neu eingebauten Heizungen eingeführt. Für Bestandsgebäude wurden diese Pflichten mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft und mit Übergangsfristen versehen. Bestehende funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden, für sehr alte Kessel gelten jedoch Austauschpflichten.

Das GEG ist politisch umstritten und wird regelmäßig weiterentwickelt. Wer eine neue Heizung plant, sollte sich daher über den aktuellen Rechtsstand informieren, etwa bei einer Energieberatung oder dem Heizungsfachbetrieb. Ergänzend sind Förderprogramme für den Heizungstausch zu beachten.

Beispiel

Vor dem Austausch ihrer alten Gasheizung lässt sich eine Eigentümerin beraten, welche Anforderungen das Gebäudeenergiegesetz an die neue Anlage stellt.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-04

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