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Grundpreis

Lexikon · Tarif und Preis · Stand: 2026-10-04 · Redaktion

Kurzdefinition

Der Grundpreis ist ein fester Betrag pro Monat oder Jahr, der unabhängig vom Gasverbrauch für den Gasanschluss mit Liefervertrag anfällt.

Erklärung

Der Grundpreis eines Gastarifs wird auch dann fällig, wenn kein oder nur sehr wenig Gas verbraucht wird, zum Beispiel im Sommer, wenn die Heizung ausgeschaltet ist. Er deckt fixe Kosten des Lieferanten wie Verwaltung, Abrechnung und Kundenservice sowie feste Anteile der Netzentgelte.

Auch die Kosten für den Messstellenbetrieb, also für Einbau, Betrieb und Ablesung des Gaszählers, können im Grundpreis enthalten sein. Je nach Vertragsgestaltung werden sie separat ausgewiesen. Die Höhe der Netzentgelte hängt vom Wohnort ab, weshalb sich Grundpreise regional unterscheiden.

Für Haushalte, die Gas nur zum Kochen oder für die Warmwasserbereitung nutzen, kann der Grundpreis einen großen Teil der Kosten ausmachen. Bei hohem Heizverbrauch tritt er dagegen in den Hintergrund. Ein aussagekräftiger Vergleich addiert Grund- und Arbeitskosten für den tatsächlich zu erwartenden Verbrauch.

Beispiel

Ein Haushalt, der Gas nur für den Herd nutzt, stellt fest, dass der Grundpreis höher ist als die verbrauchsabhängigen Kosten.