Schlichtungsstelle Energie
Kurzdefinition
Die Schlichtungsstelle Energie klärt Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Gasversorgern, Netz- oder Messstellenbetreibern außergerichtlich.
Erklärung
Die Schlichtungsstelle Energie in Berlin ist die anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle für Strom und Gas nach § 111b EnWG. Sie vermittelt bei Konflikten rund um Abrechnungen, Preisänderungen, Lieferantenwechsel, Boni, Abschläge oder Sperrungen. Auch Streitigkeiten mit Netz- und Messstellenbetreibern fallen in ihre Zuständigkeit.
Vor dem Schlichtungsantrag müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst mit einer Beschwerde an das Unternehmen wenden. Antwortet dieses nicht innerhalb der gesetzlichen Frist oder wird keine Einigung erzielt, kann die Schlichtungsstelle angerufen werden. Der Antrag ist online, per Post oder per E-Mail möglich.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das Verfahren grundsätzlich kostenfrei, die Unternehmen sind zur Teilnahme verpflichtet. Am Ende steht eine Schlichtungsempfehlung, die nicht bindend ist, aber in vielen Fällen zu einer Einigung führt. Der Weg zu den Gerichten bleibt offen. Energierechnungen müssen auf die Schlichtungsstelle hinweisen.
Beispiel
Weil ihr Gasversorger eine falsche Schätzung nicht korrigiert, reicht eine Kundin nach erfolgloser Beschwerde einen Antrag bei der Schlichtungsstelle Energie ein.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-04
Recherche und Pflege: Redaktion Gas-Vergleichen.com. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.