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Energiesteuer

Lexikon · Tarif und Preis · Stand: 2026-10-04 · Redaktion

Kurzdefinition

Die Energiesteuer ist eine Verbrauchsteuer auf Energieerzeugnisse wie Erdgas, die pro Kilowattstunde erhoben und über den Gaspreis getragen wird.

Erklärung

Die Energiesteuer ist im Energiesteuergesetz (EnergieStG) geregelt und löste die frühere Mineralölsteuer ab. Sie wird auf verschiedene Energieerzeugnisse erhoben, darunter Heizöl, Kraftstoffe und Erdgas. Beim Erdgas für Heizzwecke wird sie pro Kilowattstunde berechnet und ist damit Teil des Arbeitspreises.

Steuerschuldner ist in der Regel der Gaslieferant, der die Steuer an das Hauptzollamt abführt und über den Preis an die Kundschaft weitergibt. Das Gesetz sieht für bestimmte Verwendungen Steuerbegünstigungen vor, etwa für Teile des produzierenden Gewerbes oder für bestimmte Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung.

Für Privathaushalte gilt der reguläre Steuersatz für Heizgas. Da die Energiesteuer bei allen Anbietern gleichermaßen anfällt, ist sie beim Anbietervergleich kein Unterscheidungsmerkmal. Von der Energiesteuer zu unterscheiden ist der CO2-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz, der zusätzlich anfällt.

Beispiel

Auf der Gasrechnung erscheint die Energiesteuer als eigener Posten neben dem CO2-Preis.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-04

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